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29.07.2010


Vereinte Nationen erklären Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen zum Menschenrecht

 

In dem Bewusstsein, dass weiterhin 884 Millionen Menschen keinen Zugang zu sauberem Wasser haben und 2,6 Milliarden Menschen ohne sanitäre Grundversorgung leben und deshalb mehr Kinder sterben als an AIDS, Malaria und Masern zusammen, votierten die UN-Mitgliedsstaaten in der Generalversammlung ohne Gegenstimme für eine Resolution, die das Recht auf sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen als Menschenrecht festschreibt. Jedes Jahr gehen 443 Millionen Schultage verloren, weil Schülerinnen und Schüler mit den Folgen mangelhafter Hygiene kämpfen müssen. Ein Aufruf an alle Staaten, den Entwicklungsländern finanzielle und technische Unterstützung bei der Implementierung zu gewährleisten, ist ebenfalls Teil der Resolution. Völkerrechtlich bindend wird das Menschenrecht auf sauberes Wasser und sanitäre Einrichtung allerdings nicht sein.

 

41 Staaten enthielten sich bei der Abstimmung, darunter mehrheitlich Industrienationen, wie die USA und Großbritannien. Sie hatten das grundsätzliche Bedenken, dass die Resolution aus ihrer Sicht den Staat in die Rolle des Versorgers zwingt, obwohl die Resolution eine private Wasserversorgung nicht ausschließt. Deutschland hingegen stimmte für den Kompromiss.

 

Aus Sicht der GTO ist die Verankerung von sauberem Wasser und adäquaten sanitären Einrichtungen als Menschenrecht politisch von hohem symbolischem Wert, und daher begrüßenswert. Zudem zeigt der Resolutionstext, dass dem „schmutzigen“ Tabuthema Sanitärversorgung in der internationalen Politik endlich der gleiche Stellenwert zugeschrieben wird, wie dem „sauberen“ Thema Wasser. Dies ist in der öffentlichen Wahrnehmung – wie ein Blick in die Presse zeigt – leider immer noch nicht der Fall. Denn während der Resolutionstext das Menschenrecht auf sauberes Wasser und sanitäre Einrichtung zum Ausdruck bringt, berichtet die Presse fast ausschließlich von einem "Menschenrecht auf Wasser".